Auf dem Balkon grillen: Wann es erlaubt und wann es verboten ist

Auf dem Balkon grillen: Wann es erlaubt und wann es verboten ist

Laue Temperaturen und Sonnenschein wecken bei vielen die Lust auf eine Grillparty im Freien. Wer keinen eigenen Garten hat, nutzt gerne den Balkon zum Grillen. Doch das ist nicht immer erlaubt. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Regelungen und Tipps für eine entspannte Grillsaison.

Zusammen mit den Temperaturen steigt die Lust auf einen entspannten Grillabend. Doch nicht jeder hat einen großen Garten. Viele grillen deshalb auf dem Balkon, zum Leidwesen der Nachbarn. Die Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung führen oft zu Streit – gerade im Sommer, wo viele mit offenem Fenster schlafen. Hier erfahren Sie, wann Grillen am Balkon erlaubt und wann es verboten ist.

GRILLEN IST GRUNDSÄTZLICH ERLAUBT

Die gute Nachricht vorweg: In Österreich ist Grillen grundsätzlich erlaubt – egal, ob Sie im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon grillen möchten. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

AUSNAHMEREGELUNGEN FÜR MIETER MÖGLICH

Dennoch kann es für Mieter Ausnahmeregelungen geben. Der Vermieter darf nämlich selbst bestimmen, ob er seinen Mietern das Grillen auf dem Balkon gestatten, es im Mietvertrag einschränken oder komplett verbieten möchte.
Beispielsweise kann der Wohnungseigentümer im Mietvertrag oder in der Hausordnung festlegen, wo und wann das Grillen erlaubt ist. Er darf aber auch ein klares Grillverbot aussprechen. Setzen sich Mieter über die Regelungen hinweg, droht eine Abmahnung. Bei wiederholten Verstößen riskieren sie eine Kündigung.

AUCH FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER KANN ES EINSCHRÄNKUNGEN GEBEN

Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus müssen sich ebenfalls an die Hausordnung halten. Gibt es dort ein Grillverbot oder bestimmte Einschränkungen rund um das Grillvergnügen, sollten sie dies berücksichtigen. Eigentümer, die sich anstößig oder Rücksichtlos gegenüber anderen Bewohnern oder Wohnungseigentümern des Hauses verhalten, riskieren eine Klage auf Ausschluss aus der Eigentümerschaft.

BEIM GRILLEN IST RÜCKSICHTNAHME GEBOTEN

Egal, ob Garten oder Balkon – nehmen Sie beim Grillen Rücksicht auf Ihre Nachbarn. In der Regel stören am meisten der Qualm und Partylärm. Paragraf 364 Absatz 2 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) verbietet indirekte Rauch-, Geruchs- und Lärm-Einwirkungen auf Nachbargrundstücke, wenn sie das gewöhnliche Maß überschreiten. Daher sollten Sie bei Ihrer Grillfeier auf die Ruhezeiten und die Rauchentwicklung achten.

Mit diesen sechs Tipps vermeiden Sie beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten übermäßigen Qualm:

Grafik aus dem Beitrag „Grillen auf dem Balkon“ von Immowelt.

GEBEN SIE DEN NACHBARN VOR DER GRILLPARTY BESCHEID

In den meisten Fällen lässt sich Nachbarschaftsstreit rund ums Grillen durch Kommunikation vermeiden: Erzählen Sie Ihren Nachbarn vorab, dass Sie eine Grillfeier planen. Eine Einladung zur Party wirkt ebenfalls oft wahre Wunder. Vielleicht werden auf diese Weise aus Nachbarn sogar Freunde.