Immobilie geerbt - Und jetzt?

 Wer eine Immobilie erbt, muss dies dem Finanzamt melden.

Wer eine Immobilie erbt, muss dies dem Finanzamt melden.

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus geerbt haben, kommen einige Entscheidungen auf Sie zu. Was Sie hierbei beachten müssen, finden Sie ganz einfach nachfolgend heraus.

Als allererstes gilt es zu klären, ob man das Haus oder die Wohnung überhaupt annimmt. Schon hier bekommt man die Wahl zwischen dreierlei Varianten:

  • einer unbedingten Annahme: in dem Fall haften Erben für Schulden uneingeschränkt mit dem eigenen Vermögen
  • einer bedingten Annahme: bei dieser Variante haften Erben zwar noch mit dem eigenen Vermögen für Schulden, allerdings abhängig des Wertes der Aktiva der Verlassenschaft sowie der Erbquote
  • einer Verweigerung: wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind Sie nicht haftbar

Im Vorfeld ist es daher wichtig, in Erfahrung zu bringen, ob eventuelle Schulden auf dem Erbe lasten. Denn diese übernimmt wirklich niemand gerne.

Erbe angenommen - was nun?

Wenn das Erbe angenommen wurde, muss die Erbschaft als Erstes beim Finanzamt gemeldet werden. Bei einem Versäumnis kann sonst eine Geldstrafe verhängt werden. Zudem fallen neben der Erbschaftssteuer noch zusätzliche Kosten für die die Eintragung ins Grundbuch und die Übernahme der Grunderwerbssteuer an.

Die Grunderwerbssteuer beträgt zwischen 0,5 und 3,5 Prozent des Werts der Immobilie. Entscheidend hierbei sind der Einheitswert sowie der Immobilienspiegel, der jederzeit bei der Statistik Austria eingesehen werden kann. Daneben kann auch ein Gutachter beauftragt werden.

Außerdem muss innerhalb eines Jahres das Erbe im Grundbuch eintragen werden. Dies dient hauptsächlich dazu, um Sie als neuen Besitzer des Hauses oder der Wohnung zu identifizieren. Hierfür benötigen Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis, sowie einen Einantwortungsbeschluss.

Die Kosten für die Eintragung Ihres Eigentumsrechts in das Grundbuch gliedern sich wie folgt:

  • 1,1 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie
  • je nachdem, ob Sie die Eintragung elektronisch erledigen möchten oder nicht, zahlen Sie eine Eingabegebühr von 42, beziehungsweise 62 Euro
  • Kosten für die notarielle Beglaubigung
  • optional: 1,2 Prozent des Pfandbetrages, falls eine Hypothek auf die Immobilie läuft
  • optional: Kosten für Schätzungsgutachten der Immobilie

Es ist übrigens praktisch, wenn Sie einen Nachweis über den Verwandtschaftsgrad zum vorherigen Besitzer vorzeigen können. Wird eine Immobilie im näheren Familienkreis, wie beispielsweise von Eltern, Großeltern, Ehepartner, Lebensgefährten oder Geschwistern geerbt, erfolgt die Berechnung des Verkehrswertes der Immobilie anders. In dem Fall wird des Einheitswerts verdreifacht und hiervon 1,1 Prozent berechnet. Da der Einheitswert schon längere Zeit nicht angepasst wurde, ist diese Mindestbemessungsgrundlage für Erben in der Regel deutlich günstiger.

Immobilie verkaufen - worauf achten?

Viele Erben entscheiden sich für den Weiterverkauf der Immobilie. Meist geschieht dies aus dem Aspekt der Hypothekentilgung, weil das Haus oder die Wohnung vielleicht noch gar nicht vollständig bezahlt ist. Die Schulden möchte man nun mit dem Erlös aus dem Verkauf tilgen.

Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, müssen Sie mit der Erhebung einer Immobilienertragssteuer rechnen. Abhängig ist deren Höhe von dem Preis, den Sie bei der Veräußerung erhalten und wie viel ursprünglich für das Haus oder die Wohnung gezahlt wurde.

Immobilie vermieten - Mieteinnahmen beachten

Natürlich steht es Ihnen frei, die Immobilie jederzeit zu vermieten. Sie bekommen Mieteinnahmen und haben eine zusätzliche Absicherung. Die Mieteinnahmen müssen jedoch versteuert werden.

Ein altes Haus muss oftmals vor der Vermietung teuer renoviert werden.

Hierbei sollten Sie sich überlegen, ob das Vorhaben sich überhaupt lohnt. Denn viele Häuser müssen zunächst saniert werden und verursachen zusätzliche Kosten, bevor ein Mieter gefunden wurde und Miete zahlt. Zudem müssen Sie immer wieder mit Instandhaltungskosten rechnen, wenn später Reparaturen anfallen.

Sie möchten die Immobilie selbst nutzen?

In vielen Fällen entscheidet sich ein Erbe dazu, das Haus oder die Wohnung selbst zu nutzen. Prüfen Sie besser vorher, in welchem Zustand das Haus ist und ob eventuelle Reparaturen erforderlich sind. Wenn dies der Fall ist, erkundigen Sie sich bei einem Fachmann, wie viel sie kosten. Möglicherweise müssen Sie hierfür einen Kredit aufnehmen.

Eine Rolle hierbei spielt auch, ob bereits jemand in der Immobilie wohnt, die Sie geerbt haben. Sie haben zwar das Recht, dem Mieter jederzeit zu kündigen. Doch gibt es in manchen Fällen Vereinbarungen mit dem Vorbesitzer, die nicht so einfach eine Kündigung zulassen.

Prüfen Sie außerdem, ob das Haus oder die Wohnung dem sogenannten Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes entspricht. Wenn dies nämlich der Fall ist, müssen Sie einen guten Grund vorlegen, warum Sie die Immobilie selbst nutzen möchten.

Fazit

Das Erbe einer Immobilie kann Fluch und Segen zugleich sein. Dementsprechend sind eine eingehende Vorabinformation über sie und weitere Prüfungen für Sie unerlässlich. Dies wird für Sie umso wichtiger, wenn Sie die Immobilie nicht alleine erben, sondern Teil einer Erbgemeinschaft sind.