Flug verspätet? So holen Sie Ihr Geld zurück
Flug verspätet, überbucht oder gleich ganz ausgefallen? momondo.at zeigt, welche Rechte Sie im Fall der Fälle haben und wann Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Eine Flugreise bringt leider manchmal auch unerfreuliche Überraschungen mit sich. Flugausfälle und versäumte Anschlussflüge zählen zu den Dingen, die man im Urlaub am wenigsten braucht. Die Reisesuchmaschine momondo.at hat sich angesehen, was man als Betroffener tun kann.
Flugverspätung
Ab einer Verspätung von 3 Stunden kann eine Entschädigung eingefordert werden. Wie hoch diese ausfällt, liegt an der Länge der Reiseroute. „Ist das Flugzeug mehr als 5 Stunden verspätet, kann der Gast von der Flugreise zurücktreten“, informiert Sarah Kolind, momondo Sprecherin für Österreich. „In so einem Fall muss die Fluggesellschaft den vollen Ticketpreis erstatten.“ Versäumt man aufgrund der Flugverspätung den Anschlussflug und erreicht das Endziel der Reise mit mehr als 3 Stunden Verspätung, stehen einem je nach Flugstrecke die angegebenen Tarife zu:

Überbuchter oder verschobener Flug
Wird man unfreiwillig von der Passagierliste gestrichen oder auf den nächsten Tag vertröstet, gelten in der Regel die gleichen Tarife wie bei der Verspätung. Bei langen Wartezeiten auf den nächsten Flug muss die Fluglinie für Übernachtungen, Mahlzeiten und Erfrischungen sorgen. Auch Telefonate und E-Mails müssen ermöglicht werden.
Flugausfall
„Im Falle einer Annullierung steht dem Reisenden immer eine vollständige Erstattung des Ticketpreises zu“, erklärt Kolind. Wichtig ist hier: Zusätzlich dazu hat der Betroffene je nach Anzahl der Flugkilometer Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Das gilt für alle, die weniger als 14 Tage vor Abflug vom Ausfall erfahren haben.
Die Fluglinie kann auch ein Alternativangebot vorlegen, das aber nicht angenommen werden muss. „In manchen Fällen lohnt es sich, die Erstattung zu verlangen und den Flug dann selbst neu zu buchen. Vorher sollte aber immer Rücksprache mit der Fluglinie gehalten werden“, betont Sarah Kolind.Von der Entschädigungszahlung befreit ist die Fluggesellschaft im Fall von außergewöhnlichen Umständen. Dazu zählen zum Beispiel Unwetter, Blitzschlag, Streik, Sperre eines Flughafens, Vogelschlag oder versteckte Herstellerfehler.
*Die angegebenen Stunden beziehen sich auf die Verspätung am endgültigen Reiseziel. Das Recht auf Entschädigung gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend. Gültig auf Flügen ausgehend von und innerhalb der EU. Bei EU-Fluggesellschaften auch aus einem Nicht-EU-Land in die EU.